ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE
HEILPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG MIT DEM PFERD / REHA-SPORT

1. Als Betriebsinhaberin der Saltman Ranch ist die Veranstalterin Erzieherin und Sozialpädagogin, BVS Übungsleiterin C Behindertensport sowie B Rehabilitationssport und verfügt über eine spezifische Weiterbildung im Bereich der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd (HFP) beim Deutschen Kuratorium für Therapeutisches Reiten (DKThR).

2. Die Pferde der Veranstalterin sind entsprechend der Qualifikation zum Umgang mit dem Pferd im sozialen und gesundheitlichen Bereich (UPSG) beim DKThR ausgebildet. Trotzdem sind Pferde ihrem Naturell entsprechend Fluchttiere, wodurch stets ein Restrisiko im Umgang mit ihnen bestehen bleibt.

 3. Das Angebot der HFP / Reha-Sport richtet sich vorwiegend an Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit körperlicher Behinderung, geistiger Behinderung sowie Störungen im Bereich der Wahrnehmung, Motorik, Koordination, Kognition, Sprache, Kommunikation und des Sozialverhaltens.

4. Die HFP / Reha-Sport erfolgt in Form des Therapeutischen Reitens und Voltigierens. Das gemeinsame Vor- und Nachbereiten des Pferdes ist dabei wichtiger Bestandteil jeder Fördereinheit. Je nach Indikation wird das Pferd z.B. auch in der Bodenarbeit oder in geführten Formen eingesetzt.

5. In der Regel findet die HFP / Reha-Sport im Einzelsetting statt. Die Dauer einer Fördereinheit beträgt 60 Minuten. In den Schulferien finden keine Fördereinheiten statt.

6. Die Teilnahmegebühren, welche vor Beginn der HFP / Reha-Sport gemeinsam besprochen werden, sind nach jeder Fördereinheit in bar zu bezahlen. Ein Erwerb einer 10er Karte ist möglich. Termine, die nicht spätestens 24 Stunden zuvor vom Kunden abgesagt werden oder von ihm nicht rechtzeitig angetreten werden, sind in voller Höhe zu begleichen.

7. Mitglieder des Vital-Sportvereins Straubing 1958 e.V. haben die Möglichkeit einer Bezuschussung der HFP / Reha-Sport. Diese und weitere Finanzierungsmöglichkeiten werden gemeinsam besprochen.

 8. Von Seiten der Kunden ist vor Beginn der HFP / Reha-Sport und dann in jährlichen Abständen eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist der Veranstalterin vorzuzeigen oder in Kopie zu übergeben. Mit der diesbezüglichen Dokumentation herrscht Einverständnis. Ein entsprechender Vordruck kann ausgehändigt werden. Darüber hinaus verpflichten sich die Kunden, die Veranstalterin über gesundheitliche Veränderungen sowie über die Einnahme neuer Medikamente umgehend in schriftlicher Form zu informieren.

9. Auf dem Pferd besteht Helmpflicht, mit Ausnahme vom Voltigieren. Hier darf aus versicherungsrechtlichen Gründen kein Helm getragen werden. Auf festes Schuhwerk ist aus Sicherheitsgründen stets zu achten. Auch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schals etc. Strangulationsrisiken bergen. Im Falle des Tragens von für die HFP / Reha-Sport ungeeigneter Kleidung kann die Veranstalterin die Fördereinheit ohne Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr an den Kunden ersatzlos entfallen lassen.

10. Für Kinder und Jugendliche beginnt die Aufsichtspflicht durch die Veranstalterin mit Beginn der Fördereinheit. Die Aufsichtspflicht endet mit der Übergabe an die Erziehungsberechtigten unmittelbar nach Beendigung der Fördereinheit. Ein Betreten der Anlage außerhalb der Zeiten der Fördereinheit ohne eigene Aufsichtsperson ist dem Teilnehmer untersagt. Ausdrücklich wird festgehalten, dass ein bloßes Bemerken der Anwesenheit eines Teilnehmers o.ä. durch die Veranstalterin nicht bereits die Übernahme der Aufsichtspflicht beinhaltet.
Aufgrund der Beschaffenheit der Reitanlage sowie der mit der Pferdehaltung einhergehenden Infrastruktur der Anlage ist ein freies Bewegen auf der gesamten Anlage dem Teilnehmer und dem Erziehungsberechtigten untersagt. In Absprache mit der Veranstalterin kann jedoch eine „Wartezone“ bestimmt werden, in welcher ein freies Bewegen zulässig ist.

11. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich trotz gewährleisteter Aufsichtspflicht und gewissenhafter Pferdeausbildung Unfälle ereignen können, wie z.B. der Sturz vom Pferd durch Scheuen.
Im Übrigen ist die Haftung der Veranstalterin sowie ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wenn die Verletzung auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin beruht. Die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin beruhen, ist ebenfalls nicht ausgeschlossen.

12. Der Betrieb verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer Therapiepferde- und Reittherapeutenversicherung. Den Kunden wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung abzuschließen.

13. Das Betreten des Pferdebereiches darf nicht ohne Begleitung erfolgen. Eine Fütterung der Pferde ist ohne vorherige Absprache nicht gestattet.

Mit untenstehender Unterschrift bestätigen Sie als Teilnehmer, dass Sie einen Abdruck dieses Schreibens erhalten haben und alle Punkte darin anerkennen. Die HFP / Reha-Sport kann wie beschrieben durchgeführt werden.

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Ort, Datum                                                                                      Unterschrift